Falschparker

Sie haben falsch geparkt und wurden abgeschleppt?

Was ist zu tun? Kontaktieren Sie uns unter 0316/ 72 11 11 um zu erfahren, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde. Fahrzeuge, die auf einer öffentlichen Fläche widerrechtlich oder verkehrsbehindernd abgestellt sind, werden im Auftrag der Behörde von uns professionell entfernt und in Verwahrung genommen.

Ihr Fahrzeug wird bei der Fa. Wuthe/ATSW in der Triesterstrasse 25 sicher verwahrt. Zum Auslösen Ihres Fahrzeuges müssen Sie einen Zulassungsschein (oder Typenschein) und einen Führerschein vorweisen.

Bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen muss zusätzlich ein Kaufvertrag vorgelegt werden.

Privatparkplatz verstellt? Dauerparker auf Ihrem Geschäftsgrundstück

Ein Fall für uns! Kontaktieren Sie uns 0316/ 72 11 11.
Wir sind spezialisiert auf die Entfernung von Fahrzeugen aus Tiefgaragen, von Kundenparkplätzen und sonstigen öffentlichen und privaten Liegenschaften.

abgeschlepptes Fahrrad?

Haben Sie Ihr Fahrrad auf einem Behindertenparkplatz, in einer Abschleppzone oder auf den Leiteinrichtungen für Sehbehinderte abgestellt, wird auch hier eine Abschleppung durch die Behörde veranlasst. Zur Ausfolgung Ihres Fahrrades benötigen Sie einen Meldezettel, Besitznachweis und einen behördlichen Lichtbildausweis.

Auktionsdauer von 2018-03-20 14:52:58 bis 2028-03-17 14:52:58